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Stand März 2017: 100 Mitglieder in Deutschland, Luxemburg, Österreich und in der Schweiz

MITGLIEDSCHAFT

Sie wollen unsere Arbeit durch ihre Mitgliedschaft in unserem Tierschutzverein Bodeguero in Not e.V. unterstützen?

Prima! Dann gibt es für sie jetzt hier unseren Mitgliedsantrag im pdf-Format - einfach runterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post an uns zurück senden oder wieder einscannen und an uns zurück mailen.

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Gemäß § 3 der Vereinssatzung kann jede volljährige natürliche oder juristische Person Mitglied des Vereins werden.

Ihr Antrag auf Mitgliedschaft wird durch den Vorstand und/oder seinem Vertreter entgegengenommen. Somit wird eine ordnungsgemäße, offizielle Mitgliedschaft registriert und herbeigeführt. Eine u.U. erforderliche Ablehnung zum Aufnahmeantrag ist nicht anfechtbar und muss seitens des Vorstandes und seines Vertreters nicht begründet werden.

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Der Mitgliedsbeitrag sollte innerhalb 14 Tage nach mündlicher bzw. schriftlicher Bestätigung auf dem Vereinskonto eingegangen sein.

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Der Mitgliedsbeitrag ist erstmalig zu Beginn der Mitgliedschaft zu zahlen! In den Folgejahren der Mitgliedschaft erfolgt der Eingang des Mitgliedsbeitrages im 1. Quartal des Kalenderjahres!

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Unsere Bankverbindung lautet:

Bodeguero in Not e.V.
Sparda-Bank West eG

IBAN: DE08330605920005928036 , BIC : GENODED1SPW

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Bitte keine Mitgliedsbeiträge überweisen, bevor der Antrag beantwortet wurde

und zuvor die Vereinssatzung, unter Mitgliedschaft lesen!

Der Mitgliedsbeitrag für Einzelpersonen beträgt 40 Euro und für Ehepaare und Familien 60 Euro. Eine Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.Bei groben Verletzungen und Angriffen gegen den Verein z.B. in Form von Verleumdungen usw., kann über den Vorstand gegenüber verursachenden Mitgliedern ein Ausschluss durch fristlose Kündigung aus dem Verein beschlossen werden. Ein Austritt seitens der Mitglieder kann zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss drei Monate vor Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

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Hinweis:

Ein Antrag auf Mitgliedschaft und die daraus resultierende Aufnahme dokumentiert die Zugehörigkeit und Mitgliedschaft in unserem Verein. 

Wie die Beiträge, Einkünfte  und Spenden  des Vereins eingesetzt werden, obliegt ausschließlich der Vereinsführung. Einmal im Jahr, in der Jahreshauptversammlung,  geben sie Rechenschaft darüber in den laufenden Projekten, Einnahmen und Ausgaben des Vereins.  Zur Jahreshauptver-sammlung (JHV) wird jedes Vereinsmitglied herzlich eingeladen und bekommt auch anschließend ein Protokoll der JHV zugesandt.  

Wir bitten, um Verständnis, daß wir nicht jedem Mitglied ein Mitspracherecht in den Entscheidungsfragen einräumen können – dies würde den Zeitrahmen des Vorstandes über Gebühr in Anspruch nehmen und erforderliche Entscheidungen wären so auf Dauer nicht mehr möglich.

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